Neue Coronaschutzverordnung, Sächsische Impfzentren gehen in Betrieb und Elternbeiträge werden erstattet

Neu ab 11. Januar 2021: Sächsische Coronaschutzverordnung

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Infektionszahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Sachsen hat das sächsische Kabinett am 8. Januar 2021 eine neue Coronaschutzverordnung beschlossen. Dabei wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen die Infektionszahlen senken und die Dynamik der Coronapandemie eindämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021. Grundlage der neuen Verordnung ist im Wesentlichen die aktuell (bis 10.01.2021) geltende Coronaschutzverordnung.

Neu wurden folgende Regelungen aufgenommen:

  • Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln wahrzunehmen und die Auslastung von Bussen und Bahnen auf ein Minimum zu beschränken.
  • Zudem gilt eine dringende Empfehlung an die Arbeitgeber, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
  • Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen.
  • Ebenso sind Kantinen und Mensen zu schließen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners und Kindern / Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht mit einer Person aus einem weiteren Hausstand.
  • Zulässig ist aber die (auch wechselseitige) Beaufsichtigung von Kindern aus maximal zwei Hausständen unter 14 Jahren und Betreuung von pflegenden Angehörigen in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften. Das gilt nicht für die geschäftsmäßige Betreuung!
  • Ausgangsbeschränkungen gelten weiter: Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben bis zum 07. Februar weiterhin geschlossen. Ausnahmen sind die Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien / beruflichen Gymnasien / Fach- und Abendoberschulen / Abendgymnasien / Kollegs (Klasse 11 und 12). Dieser Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschule (Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Die Verordnung zum Nachlesen finden Sie unter Coronavirus Sachsen

Sächsische Impfzentren gehen in Betrieb

Morgen (11.01.2021) nehmen die Impfzentren in Sachsen Ihren Betrieb auf. Diese sollen täglich (inklusive Wochenende) zwischen 8 und 10 Stunden öffnen. Das Impfzentrum für den Landkreis Meißen befindet sich in der Sachsenarena Riesa.

Der Freistaat Sachsen hat bislang 68 250 Impfdosen für 34 125 Personen geliefert bekommen. 50% des gelieferten Impfstoffes werden für die nötige zweite Impfung zurückgelegt. 38025 Impfdosen wurden an die Krankenhäuser ausgeliefert, die in eigener Verantwortung ihr Personal impfen. Dort ist die Lage besonders dramatisch. Die restlichen Impfdosen stehen den mobilen Impfteams und den Impfzentren zur Verfügung. Insgesamt soll der Freistaat Sachsen 102 375 Impfdosen im Januar erhalten und sachsenweit sollen 2800 Impfungen täglich erfolgen. Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, kann die Anzahl der täglichen Impfungen erhöht werden.

Aufgrund des momentan begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. Diese ist wie folgt:

  • Personen im Alter über 80 Jahren.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Ansteckungsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin)

Am kommenden Montag soll die Terminbuchungsseite für individuelle Impftermine online starten und auch eine Hotline für Terminbuchungen wird geschaltet.
Eine Impfung im Impfzentrum wird nur mit Termin möglich sein. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden.

Hier können Sie sich noch eingehender informieren: Coronavirus Sachsen oder Kreis Meißen

Elternbeiträge werden im Lockdown erstattet

Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Dabei wird ein Monatsbeitrag für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden und zwar für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die jeweiligen Träger der Einrichtungen.
Die entstehenden Kosten werden von den Kommunen und dem Freistaat Sachsen jeweils hälftig finanziert. Dazu werden der kommunale Finanzausgleich und Mittel des Corona-Bewältigungsfonds genutzt.

Weitere Informationen finden Sie unter Sachsen.de